Fachtipp zur
Beantragung Ihres eHBA:
Seit Anfang des Jahres
können Sie Ihren eHBA* beantragen.
Damit Sie mit dem eHBA
mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur (kurz: QES) in der Lage
sind eRezepte, eMedikationsplan, Herstellungsanweisungen innerhalb der
Rezepturherstellung & Co. zu unterschreiben, muss bei der Beantragung des
eHBA der Zusatz „Listung in die LDAP** zulassen“ bestätigt werden. Mit diesem
Häkchen und weiteren technischen Voraussetzungen ist die Apotheke später in der
Lage, auch außerhalb dem eRezept digital zu unterzeichnen. Dies bedeutet, dass
Sie in Zukunft keine weiteren QES-Karten mehr benötigen werden, so wie diese derzeit
in vielen Apotheken Anwendung finden. Dadurch werden Sie Zusatzkosten
einsparen. Bitte beachten Sie: Eine nachträgliche Eintragung in LDAP ist NICHT
möglich!
Wo und wie Sie Ihren eHBA
beantragen können,
erfahren Sie unter:
https://www.bundesdruckerei.de/de/Service-Support/Service/Elektronischer-Heilberufsausweis-eHBA
*eHBA = elektronischer
Heilberufsausweis
**LDAP = Lightwight
Directory Access Protocol
(~ öffentliches Telefonbuch
für digitale Zertifikate)